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Kältemittel HFKW, Low GWP, Natürliche und HFO = 11 Treffer


Kältemittel Bezeichnung Beschreibung Notiz GWP Sicherheitsklasse
R 717 NH3 Ammoniak Verbindung von Stickstoff und Wasserstoff 0 B2L
R 744 CO2 Kohlendioxid 1 A1
R 290 Propan HC HC Kohlenwasserstoff 3 A3
R 1234ze HFO HFO GWP = 0,7 also nicht von der F-Gase Verordnung betroffen 7 A2L
R 515B Drop-in Drop-in Kältemittel 293 A1
R 454B Freon Drop-in Kältemittel Für Scroll Verdichter und Wärmepumpe 466 A2L
R 513A Drop-in Drop-in Kältemittel Enthält auch R 134a, ca. 5 bis 10% schlechter als R 134a 572 A1
R 32 Daikin refrigerant 675 A2L
R 134a Freon Kältemittel 1430 A1
R 407C rr 1774 A1
R 410A R410A 2086 A1

 

 


Natürliche Kältemittel bzw. Nicht-halogenierte Kältemittel

Natürliche Kältemittel haben ein sehr geringes Treibhauspotenzial, sodass sie bei einem Entweichen keine Gefahr für das Klima darstellen würden.
Dazu gehören beispielsweise Kohlenwasserstoffe (HC), Kohlendioxid (CO2) oder Ammoniak (NH3).
Allerdings stellen natürliche Kältemittel auch technische Herausforderungen. Kohlenwasserstoffe sind brennbar und Ammoniak ist giftig. Daher müssen bei der Verwendung entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
CO2 ist ein Kältemittel mit sehr hohem Druck und erfordert stärkere Rohrleitungen und daher höhere Materialkosten.


FKW- / HFKW-Kältemittel

Die verwendeten Kältemittel R134a, R404A, R507, R407C … sind sogenannte Sicherheitskältemittel der Gruppe A1 gemäß der Klassifikation nach DIN EN 378, die weder brennbar noch toxisch sind.
Kältemittel der Gruppe A1 sind jedoch im Allgemeinen schwerer als Luft und können in tiefer gelegene Räume abfließen. In Bodennähe kann bei ruhender Luft eine Konzentrationserhöhung eintreten.
Bei hoher Konzentration besteht Erstickungsgefahr durch Reduzierung des Sauerstoffanteils in der Atemluft, sowie die Gefahr von Herzrhythmusstörungen.

- Kältemittel nicht mit offenen Flammen oder heißen Oberflächen in Kontakt bringen. Vorsicht bei Löt- und Schweißarbeiten!
- Ein Austreten der Betriebsstoffe muss verhindert werden. Kältemittel enthält gelöstes Verdichteröl, dieses darf nicht in das Erdreich gelangen!
- Verschlepptes, im Rohrsystem mit zirkulierendes und zurückbleibendes Verdichteröl ist brennbar!
- Bei Verwendung von als F-Gase gelisteten Kältemitteln sind die Umweltschutzverordnungen gemäß der F-Gase-Verordnung bzw. national gültiger Regelwerke zu beachten!

Bei Störungsbeseitigungsarbeiten Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Weitere und ausführlichere Hinweise zu Gebrauch, Verwendung und Erster Hilfe sowie sich daraus ableitende Maßnahmen sind dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen.


Ammoniak (NH3)

Das verwendete Kältemittel Ammoniak (NH3) entspricht der Fluidgruppe 1 nach DGRL 97 / 23 EG bzw. B2 nach DIN EN 378-1: 2008 und bedarf besonderer Sicherheitsvorkehrungen.
NH3 ist ein giftiges, stechend riechendes Gas.
Eine Gesundheitsgefährdung beginnt aber erst weit oberhalb der Geruchsschwelle (Warnwirkung des NH3). Obwohl NH3 sowohl brennbar als auch explosiv ist, ist die Brand- und Explosionsgefahr aufgrund hoher Zündtemperatur, engem Zündbereich und hoher Affinität zur Luftfeuchtigkeit relativ gering.

- NH3 erzeugt Unruhe, Schwindel, Erbrechen und Krämpfe, bei stärkerer Konzentration auch Erstickungserscheinungen sowie Lungenödeme.
- NH3 ab einer Konzentration von 0,2 Vol% ist lebensgefährlich bis tödlich.
- NH3 wirkt stark ätzend, insbesondere auf Augen und Schleimhäute. Gelangt NH3 in die Augen, können diese nicht offen gehalten werden  Orientierungslosigkeit tritt ein. Eingeatmetes NH3 hat ein Aussetzen der Atmung zur Folge  Panik tritt auf.
- NH3-Flüssigkeit auf der Haut ruft Erfrierungen und Verätzungen hervor.
- NH3 ist stark giftig für Wasserorganismen und darf nicht in Entwässerungssysteme gelangen!
- Bei Undichtigkeiten am Gerät muss dieses abgesperrt und der NOT-AUS betätigt werden, sofern dies ohne Gefahr möglich ist. Bei Störungsbeseitigung ist auf noch vorhandenes, unter Siedeverzug stehendes NH3 zu achten.
- NH3-Gas darf nicht in benachbarte Räume, Flure oder Treppenaufgänge gelangen.
- Reparaturarbeiten dürfen nur an vollständig entleerten Anlagenteilen oder –abschnitten durchgeführt werden. Auf gute Belüftung achten. Bei Arbeiten oder dem Aufenthalt in Bereichen mit hohen Konzentrationen ist ein von der Raumluft unabhängiges Atemgerät zu verwenden!

Der Umgang mit NH3 erfordert die strenge Einhaltung der arbeitsschutztechnischen Vorschriften und Standards, insbesondere sind Maßnahmen zur eigenen Sicherheit zu treffen. Dazu gehört das Tragen einer Körperschutzausrüstung.


Kohlenstoffdioxid (CO2)

Das verwendete Kältemittel Kohlenstoffdioxid (CO2) entspricht der Fluidgruppe 2 nach DGRL 97 / 23 EG bzw. A1 nach DIN EN 378-1: 2008, bedarf aber besonderer Sicherheitsvorkehrungen.
CO2 ist ein ungiftiges, farb- und geruchloses Gas.
Diese Eigenschaften verhindern unter Umständen das Erkennen von Leckstellen. CO2 ist weder brennbar noch explosiv, jedoch ruft es ab einer Konzentration in der Atemluft von etwa 4% bei längerer Inhalation bereits Bewusstlosigkeit hervor. Ab einer Atemluftkonzentration von etwa 8% können Atemnot, Schwindel, Herzrasen, und weitere Symptome auftreten.

- CO2 ist ein farb- und geruchloses Gas, Leckstellen werden unter Umständen nicht erkannt! Ständige Überwachung der Anlagendichtigkeit bzw. der Raumluftkonzentration notwendig!
- CO2 ab einer Konzentration von ca. 4 Vol% ruft Bewusstlosigkeit hervor!
- CO2 wirkt sauerstoffverdrängend!
- Hautkontakt mit verflüssigtem CO2 ruft Erfrierungen hervor!
- Bei Undichtigkeiten am Gerät muss dieses abgesperrt und der NOT-AUS betätigt werden, sofern dies ohne Gefahr möglich ist. Bereich absperren! Bei Störungsbeseitigung ist auf gefährliche CO2 Konzentration in der Raumluft zu achten. Räume gut durchlüften, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden oder Ungefährlichkeit der Raumluft-Konzentration sicherstellen.
- Bei CO2 Austritt im Freien auf windzugewandter Seite bleiben, Bereich absperren. Versuchen, den Gasaustritt zu stoppen.
- An Austrittsstellen von flüssigem CO2 ist eine starke elektrostatische Aufladung möglich!
- CO2 - Gas ist schwerer als Luft und darf nicht in tiefergelegene Räume, Flure oder Treppenabgänge oder in die Kanalisation gelangen.
- Reparaturarbeiten dürfen nur an vollständig entleerten Anlagenteilen oder –abschnitten durchgeführt werden. Auf gute Belüftung achten.

Der Umgang mit CO2 erfordert die strenge Einhaltung der arbeitsschutztechnischen Vorschriften und Standards, insbesondere sind Maßnahmen zur eigenen Sicherheit zu treffen. Dazu gehört das Tragen von Körperschutzausrüstung.


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